Mitgliedsbeiträge

Derzeit werden folgende Beiträge erhoben (monatlich):

Jugendliche bis 18 Jahre  5,00 €uro
Erwachsene  7,00 €uro
Familienbeitrag 14,00 €uro
Ab 80 Jahre frei
Schiedsrichter frei
Ehrenmitglieder  frei

 

Beitragseinzug:
Am 01. April für das  I. Halbjahr (01.01. bis 30.06.)
Am 01. Oktober für das II. Halbjahr (01.07. bis 31.12.)

Auszug aus der Satzung:

  • 7 Beendigung der Mitgliedschaft
  • Die Mitgliedschaft endet

–  durch Austritt aus dem Verein (Kündigung);
–  durch Ausschluss aus dem Verein (§ 8);
–  durch Streichung aus der Mitgliederliste (§ 8);
–  durch Tod.

  • Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (30.06.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.
  • 8 Ausschluss aus dem Verein, Streichung aus der Mitgliederliste
  • Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied

–  grobe Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen begeht;
–  in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt;
–  sich grob unsportlich verhält;
–  dem Verein oder dem Ansehen des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten, insbesondere durch Äußerung extremistischer Gesinnung oder durch Verstoß gegen die Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes, schadet.

  • 9 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
  • Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
  • Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
  • Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung Familienbeiträge festsetzen. Der Familienbeitrag umfasst die Beitragsverpflichtung einer Familie mit minderjährigen Kindern. Minderjährige Mitglieder werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres und Eintritt der Volljährigkeit als erwachsene Mitglieder beitragsmäßig veranlagt. Das betroffene Mitglied wird vorab rechtzeitig darüber informiert.
  • Im Übrigen werden die Beiträge und deren Fälligkeit in einer Beitragsordnung geregelt.
  • Die Mitgliederversammlung kann auch die Erhebung eines außerordentlichen Beitrags bzw. einer Umlage beschließen. Die Umlage darf das Zweifache eines Jahresbeitrags nicht übersteigen.
  • Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift sowie der Mailadresse mitzuteilen. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.